Die Kosten für illegale Musik aus dem Internet verringern sich. Ein 16 Jähriger musste bei einer Gerichtsentscheidung nur um die 40€ zahlen.
Wer Musik illegal ins Netz stellt, muss unter bestimmen Umständen mit weniger Strafe rechnen, als bisher vermutet. Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einen jungen Mann zu einer Schadensersatzzahlung von 20 Euro pro Musiktitel verurteilt. Im Jahre 2006 hatte der Mann ein Lied des Rocksängers Westernhagen und eines der Band Rammstein online gestellt. Der Beklagte war damals 16 Jahre alt.
Damit liegt der Betrag weit unter den 300€ die früher von den Klägern verlangt worden waren. In früheren Fällen waren sogar Zahlungen bis zu 6000 Euro pro Titel fällig. Die Gerichte berechnen in der Regel nach einem Urteil wie viel den Musikverlagen entgangen sein muss.
Auch das Hamburger Landgericht wägte den Wert der Musiktitel ab: Wie alt ist die Musik? Wie hoch war sie in den Single- und Album-Charts platziert? Wie viel kostet eine CD heute? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Höhe der Entschädigung ermittelt werden. Unter Umständen kann dann die Summe durchaus in den 4-stelligen Bereich gehen. Eine einheitliche Linie in den Entscheidungen der Gerichte war in den letzten Jahren nicht zu erkennen.
Die Kläger können sich den Gerichtsstand und damit den Verhandlungsort selbst aussuchen. So entschied das Oberlandes Gericht im Dezember 2009, dass eine Frau für das Surfverhalten ihres Mannes und ihrer beiden Kinder mitverantwortlich war, da auf ihren Namen der Anschluss gemeldet war. Seinen Kindern bloß zu verbieten, Musik online zu stellen, reiche ebenfalls nicht aus, so das OLG. Das Verbot müsse auch überwacht werden.
In Hamburg wurde die Klage gegen den Vater des Beklagten hingegen abgelehnt. Er hatte seinem Sohn damals den Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Die Richter kamen zu dem Urteil, der Vater habe zwar seine Aufsichtspflicht verletzt, ein Anspruch auf Schadensersatz komme dadurch aber nicht zustande.
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